Größere Landkreise - mehr Verantwortung!
18. Landkreisversammlung des Landkreistages Sachsen-Anhalt am 13./14.10.2005

Mit der Kreisgebietsreform zum 01. Juli 2007 wird die Leistungsfähigkeit der Land-kreise gestärkt und langfristig gesichert. Damit sind die Voraussetzungen dafür ge-schaffen, weiterhin wahrzunehmende nicht privatisierbare staatliche Aufgaben als staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf die Landkreise zu übertragen, sofern eine Übertragung wirtschaftlicher und zweckmäßiger ist. Soweit die Aufgaben dazu geeignet sind, sind sie den Landkreisen zur Erfüllung im eigenen Wirkungskreis zu übertragen.

Größere Landkreise - mehr Verantwortung! 18. Landkreisversammlung des Landkreistages Sachsen-Anhalt am 13./14.10.2005 [Word-Dokument: 114 kB]

14.10.2006